Was muss bei einem Wechsel des Anbieters der PKV beachtet werden?
Wer nach mehreren Jahren, etwa aufgrund von Beitragserhöhungen, mit der einmal gewählten privaten Krankenversicherung unzufrieden ist, wird natürlich nach Alternativen und besseren Angeboten suchen. Mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs sind entsprechende Angebote sicher ohne größere Probleme schnell gefunden. Aber trotz allem sollte jeder Versicherte bei einem Wechsel einige Grundlagen und Tipps beachten. Bevor die bestehende Krankenversicherung einfach gekündigt wird, sollte man immer die Zusage des neuen Versicherers in den Händen halten. Sollte der Antrag abgelehnt werden und die alte PKV bereits gekündigt sein, erlischt der Versicherungsschutz.
Nach dem Beitragsvergleich sollten die einzelnen Angebote etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Durch das höhere Alter oder eventuelle Erkrankungen in den letzten Jahren kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Beiträge des neuen Versicherers nur unwesentlich niedriger sind als die der bisherigen Versicherung. Erst wenn sich ein echter Sparvorteil ergibt, sollte die
private Krankenversicherung gewechselt werden. Liegt als Grund für die Kündigung eine Beitragserhöhung vor, so kann jeder Versicherte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nach dem Inkrafttreten der Beitragserhöhung bleiben noch vier Wochen Zeit, um die Versicherung zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Außerdem kann der Vertrag mit einer PKV durch das ordentliche Kündigungsrecht aufgelöst werden. Hierzu ist von gesetzlicher Seite eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgesehen. Weiterhin sollte jeder Versicherte bei einem Wechsel immer daran denken, dass die angesparten Altersrückstellungen in diesem Fall verloren gehen und der bisherigen Versicherung zufallen. Gerade bei einer schon sehr lange bestehenden Versicherung sollte demnach nach anderen Alternativen gesucht werden. Durch einen
Beitragsvergleich findet man sicher einen günstigeren Tarif des selben Anbieters.
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