Ist eine private Krankenversicherung für Studenten sinnvoll?
Ein großer Teil der Studenten wird sich in den ersten Semestern sicher nicht mit der Frage nach der eigenen Krankenversicherung auseinander setzen. Zwar besteht für alle eingeschriebenen Personen an deutschen Hochschulen eine Versicherungspflicht, aber in der Regel greift die Familienversicherung der Eltern - zumindest bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf Familienversicherung und Studenten sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Solange das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten wurde, besteht die Möglichkeit einer studentischen Krankenversicherung. Die Beiträge hierfür liegen bei etwa 57 Euro im Monat. Werden auch diese Rahmenbedingungen überschritten, ist der Student gänzlich für die eigene Gesundheitsfürsorge verantwortlich. Gleiches gilt übrigens auch für Studenten mit einem Einkommen über der Grenze von 400 Euro. In der Regel steigen die Beiträge für jedes weitere Semester sprunghaft an, was mit spürbaren finanziellen Einschränkungen verbunden ist, zumal die Versicherungsleistungen nicht mit der monatlichen Mehrbelastung Schritt halten, sondern auf dem alten Stand bleiben. Betrachtet man die Alternative einer privaten Krankenversicherung für Studenten unter diesem Blickwinkel, erscheint sie sicher sehr verlockend und gerade für Studenten an deutschen Hochschulen mit höheren Semesterzahlen interessant. Zumal viele Anbieter einen der GKV gleichwertigen oder sogar besseren Schutz zu günstigeren Beiträgen anbieten können, wie ein Beitragsvergleich schnell zeigen wird. Die
studentische PKV macht also mehr Sinn, als viele sicher am Anfang denken.
Vor einem Wechsel in die PKV sollten allerdings einige Punkte beachtet werden, denn der Eintritt in die PKV ist nicht immer einfach. Im Vorfeld eines Wechsels sollte man sich immer über alle möglichen Optionen informieren. Die wohl schnellste und unkomplizierteste Methode hierzu ist der
Versicherungsvergleich online, mit dem passende Angebote sicher schnell gefunden sind. Als nächstes muss bei der zuständigen Krankenkasse eine Befreiung von der Versicherungspflicht eingeholt werden. Diese wird auf Antrag gewährt und muss der Hochschule vorgelegt werden. Allerdings muss der Antrag spätestens drei Monate nach dem Eintreten der Versicherungspflicht gestellt werden, sonst bleibt die Versicherungspflicht in einer
gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. In diesem Fall ist darunter die Einschreibung in das betreffende Fachsemester, das Erlöschen der Familienversicherung oder ein Austritt aus der studentischen Krankenversicherung zu verstehen.
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