Wie weit geht der Schutz einer Haftpflichtversicherung?
Laut der Meinung verschiedener Verbraucherschützer zählt die
private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungsverträgen, über die ein Haushalt im täglichen Umgang mit Nachbarn, Freunden und Bekannten verfügen sollte. Sie regelt vor allem die Ansprüche Dritter, falls der Versicherte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet ist. Werden hingegen unbegründete Forderungen erhoben, fungiert eine Haftpflicht gleichzeitig als Rechtsschutzversicherung und dient der Abwehr einer unbegründeten Forderung. Allerdings deckt eine private Haftpflichtversicherung nicht jeden möglichen Schadensfall ab. Sie übernimmt nur Leistungen bis zur vereinbarten Deckungssumme, wenn der Schaden nicht im Zuge der Ausübung einer beruflichen oder vereinsmäßigen Tätigkeit entstanden ist. Abgedeckt werden zum Beispiel Schäden, die bei der Ausübung eines Breitensports oder aufgrund von Tierhaltung entstehen. Allerdings werden an diesem Punkt Unfälle bei der Jagd oder aus der Hunde- und Wildtierhaltung nicht mit eingeschlossen. Diese Schadensfälle müssen separat abgesichert werden. Hierzu bieten die Versicherungsunternehmen jeweils getrennte Verträge an. Diese versichern einzelne Risikobereiche des Privatlebens. Neben der Tierhalterversicherung kann zum Beispiel eine Bauherren- oder Sportboot-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. In ihrer bekannten Form zählt die Privathaftpflichtversicherung zu den freiwilligen Versicherungen. Einzige Ausnahme ist die
KFZ-Haftpflicht, ohne deren Bestehen eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich ist.
Ein Wechsel des Privathaftpflichtversicherers lohnt sich unter Umständen dann, wenn ein
Versicherungsvergleich zeigt, dass andere Unternehmen einen erweiterten Versicherungsrahmen anbieten und Schadensfälle einschließen, welche bei der bestehenden Versicherung zusätzlich mitversichert werden müssten. Hierdurch würden beim Festhalten am bisherigen Vertrag höhere Beiträge entstehen. Außerdem sollten in regelmäßigen Abständen die Angebote der verschiedenen Unternehmen miteinander verglichen werden, da hin und wieder bestimmten Personengruppen Rabatte eingeräumt werden. Beim Abschluss eines neuen Vertrages sollte bereits am Anfang darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme nicht zu niedrig gewählt wird, da in der deutschen Rechtsprechung Schadenersatz nicht nach oben begrenzt wird. Wer trotz allem sparen möchte, kann sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Zusätzlich lässt sich eine gewisse Summe durch die Wahl des Zahlungsintervalls einsparen. Wer von einer jährlichen Zahlung abgeweicht, muss mit Zuschlägen rechnen.
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