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Bringt ein Wechsel der GKV Vorteile und was sollte ich dabei immer beachten?


Trotz der vielen Vorteile, die ein Wechsel in die private Krankenversicherung mit sich bringt, ist der Eintritt nicht immer ratsam. Gerade für Familien mit Kinderwunsch oder bereits vorhandenem Nachwuchs, kann es sich mitunter eher lohnen, wenn zumindest der besser verdienende Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt. Bei einem Wechsel in die PKV müsste sonst für jedes Kind ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Um einen Teil der monatlichen Beiträge einzusparen, lohnt sich ein Versicherungsvergleich mitunter aber doch, denn der Beitragssatz kann sich zwischen den verschiedenen Anbietern um einige Prozentpunkte unterscheiden. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht den Sparvorteil: ein Angestellter mit einem Einkommen von 2750 Euro ist in GKV A mit einem Beitragssatz von 13,75 % versichert. Der Wechsel zur GKV B, welche unseren Arbeitnehmer zu einem Prozentsatz von 12,5 % versichert, spart somit 34,38 Euro im Monat. Daneben winken bei einem Wechsel noch weitere Vorteile, die sich allerdings von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Zwar sind die gesetzlichen Kassen verpflichtet, ihren Mitgliedern ein gewisses Mindestmaß an Leistungen zu garantieren, dürfen aber darüber hinaus auch verschiedene Zusatzleistungen anbieten. Klarheit darüber, welches der Angebote den eigenen Wünschen am Nächsten kommt, bringt nur ein Versicherungsvergleich.

Da in der GKV keine Überprüfung des Gesundheitszustandes der Mitglieder vorgesehen ist, spielt der im Gegensatz zur Versicherung in der PKV keine Rolle. Da GKVs außerdem nach dem Gemeinschaftsprinzip arbeiten, werden auch keine Altersrückstellungen angespart, die bei einem Wechsel des Anbieters verloren gehen würden. Außerdem läuft der Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung im Allgemeinen sehr unkompliziert ab. Entdeckt man durch einen Beitragsvergleich ein günstiges Angebot, so muss der bestehenden Versicherung nur ein Kündigungsschreiben übersandt werden. Im Normalfall erhält man innerhalb von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung, legt diese bei der neuen Wunsch-Krankenkasse vor und kann den Aufnahmeantrag ausfüllen. Mit einem Wechsel bindet sich der Versicherte über einen Zeitraum von 18 Monaten an die neue Kasse. Werden in diesem Zeitraum die Beiträge erhöht, kann von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.

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