Wenigfahrerrabatt

Ein bestimmter Rabatt wird gewährt, wenn der Fahrer nur eine bestimmte Anzahl von Kilometern im Jahr mit dem Fahrzeug fährt. Ändern sich die Voraussetzungen für den Wenigfahrerrabatt, ist dies dem Versicherer mitzuteilen. Ansonsten kann eine Vertragsstrafe drohen.


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