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Wechsel von GKV zur PKV
Sind die Voraussetzungen gegeben, die für eine Beendigung der Pflichtversicherung in der GKV zu erfüllen sind, wie z.B. Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltsgrenze, endet diese mit Beendigung des Kalenderjahres. Der VN muss über diesen Umstand informiert werden. Er muss seinen Austritt aus der Versicherung innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen, ansonsten tritt eine freiwillige Weiterversicherung in Kraft.
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