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Wartezeiten in der PKV
Zu Beginn eines Versicherungsvertrages kommt zunächst die Wartezeit mit einer Dauer von drei Monaten zum Tragen. In dieser Zeit werden noch keine Kosten für Behandlungen von der PKV übernommen. Lediglich im Falle eines Unfalls werden volle Leistungen durch die PKV erbracht.
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