Urlaubskrankenversicherungsschutz

Ist mit dem betreffenden Urlaubsstaat ein Sozialversicherungsabkommen getroffen worden oder bestehen überstaatliche Regelungen nach dem EU-Recht, so hat der Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenversicherung auch im Ausland Versicherungsschutz. Für diesen Fall benötigt er einen Auslandskrankenschein.


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