Sonderkündigungsrecht

In der Regel kann eine private Krankenversicherung vom Versicherungsnehmer drei Monate vor Ablauf der Versicherungszeit gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht 4 Wochen nach Beitragserhöhungen oder auf Seiten des Versicherers, wenn überobligatorische Leistungsanforderungen bestehen.


Versicherungen online vergleichen

Hier gelangen Sie zu unserem » Versicherungsvergleich
» Versicherungs-Ratgeber

weitere Begriffe (zum Versicherungs-Lexikon):