Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung bezüglich der Pflegepflichtversicherung unterscheiden sich kaum von den GKV, da durch das Pflegegesetz die Absicherung im Pflegefall ausgiebig geregelt ist. Auch der private Versicherer muss die Pflegeversicherung mit in die Leistungen einbeziehen, sofern der Tarif stationäre Leistungen bei Krankenhausaufenthalten beinhaltet.


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