Pflegebedürftigkeit

Eine Person, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Dinge des Lebens zu verrichten, wie z.B. das Waschen, wird als pflegebedürftig bezeichnet. Dieser Person hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz oder Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.


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