Partnerrabatt

Der Partnerrabatt bedeutet in einer Versicherung, dass nur der Versicherungsnehmer selbst und dessen Ehefrau oder Lebenspartner das Fahrzeug fährt. Dies gilt nicht für Notfahrten ins Krankenhaus oder Probefahrten bei Reparatur etc. Bei arglistiger Täuschung kann Vertragsstrafe drohen.


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