Obliegenheiten

Vertragsparteien sind der Versicherer und der Versicherungsnehmer (VN) mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, die entweder vertraglich oder auch gesetzlich festgelegt sind. Bestehende Pflichten des Versicherungsnehmers neben der Beitragszahlung werden Obliegenheiten genannt. Diese Obliegenheiten können von dem Versicherer nicht eingeklagt werden, können jedoch den Versicherungsschutz trüben.


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