Negativliste für Hilfsmittel

In der GKV führt die Negativliste sämtliche Hilfsmittel auf, deren Kostenübernahme nicht durch den Versicherer zu erfolgen hat, wie zum Beispiel die Kosten für Einmalhandschuhe, Milchpumpen oder Augenklappen etc. Auch Reparaturen an Brillen, Batterien für Hörgeräte müssen vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden.


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