Negativliste für Arzneimittel

Hier verhält es sich ähnlich wie in der Negativliste für Hilfsmittel. Bestimmte unwirtschaftliche Arzneimittel werden von der GKV gem. Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr in die Leistungspflicht übernommen.


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