Nachmeldefrist

Zwischen der Antragstellung einer privaten Krankenversicherung sowie der Annahme durch Übersendung der Police müssen sämtliche ärztliche Beratungen, Untersuchung sowie eine nunmehr festgestellte Schwangerschaft dem Versicherer schriftlich angezeigt werden. Diese Anzeigepflicht nennt man Nachmeldefrist. Nach Ablauf derselben muss dem Versicherer keine schriftliche Mitteilung mehr über Heilbehandlungen und sonstiges gemacht werden.


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