Mutterschaftsgeld

In der PKV wird Mutterschaftsgeld höchstens in Höhe von 210,00 € gezahlt. Die Differenz zum eigentlichen Monatsnettogehalt ist – wie in der GKV ebenso – vom Arbeitgeber zu zahlen. Während des Mutterschutzes besteht weiterhin Beitragspflicht ohne Zuzahlungspflicht des Arbeitgebers auf Krankenversicherungsbeiträge.


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