Mitversicherung von Neugeborenen

In der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung können Babys ab Geburt in der Regel mitversichert werden. Bestimmte Voraussetzungen sind zu erfüllen, um hier ohne Wartezeit und Risikoprüfung mitversichert zu werden. Ansonsten muss ein normaler Antrag gestellt werden zur Mitversicherung des Babys inkl. einzuhaltender Wartezeiten und evtl. einer Risikoprüfung.


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