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Mitversicherung nach Eheschließung
Ein Versicherungsnehmer kann in der privaten Krankenversicherung nach einer Heirat seinen Ehepartner mitversichern lassen. Dies sollte, sofern die Wartezeit des VN selbst bereits abgelaufen ist, innerhalb von zwei Monaten nach Eheschließung erfolgen, damit keine neue Wartezeit einzuhalten ist.
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