Landwirte

Ein Landwirt ist grundsätzlich versicherungspflichtig. Hat der Betrieb einen Wert von über 30.000,00 €, kann eine Versicherungsbefreiung beantragt werden. Eine PKV übernimmt nicht die gleichen Leistungen, wie eine gesetzliche Krankenversicherung. Wird ein Zusammenhang mit einer ausgeschlossenen Krankheit festgestellt, werden keine Leistungen von der PKV erbracht. Leistungsausschluss.


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