Krankenhauszusatzversicherung

Hierbei können Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeiten der Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Hierzu gelten Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, die Wahl des Krankenhauses etc., während ein privat Versicherter, welcher lediglich Leistungen in Höhe der GKV in Anspruch nimmt, als Ausgleich ein Tagegeld erhält.


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