Kindernachversicherung

Wird ein Kind geboren, kann dieses ohne Wartezeiten in der PKV mitversichert werden, wenn einer der Elternteile bereits drei Monate privat versichert ist und das Kind innerhalb der ersten zwei Lebensmonate rückwirkend zum Tag der Geburt versichert wird.


Versicherungen online vergleichen

Hier gelangen Sie zu unserem » Versicherungsvergleich
» Versicherungs-Ratgeber

weitere Begriffe (zum Versicherungs-Lexikon):