Kassenwechsel

Ein Kassenwechsel kann mit ordentlicher Kündigung oder Sonderkündigung formlos erfolgen. Innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungszugang erhält man eine Kündigungsbestätigung, welche man zur Anmeldung bei der neuen Krankenkasse benötigt. Die Bestätigung der neuen Krankenkasse ist der bisherigen Krankenkasse einzureichen, da die Kündigung sonst nicht wirksam ist.


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