Kassenarzt

Ein Kassenarzt heißt nun Vertragsarzt. Der Vertragsarzt gehört der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an. Nur ein Facharzt kann Vertragsarzt bzw. Kassenarzt werden, ein Arzt im Angestelltenverhältnis ist zwar Mitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, jedoch kein Vertragsarzt.


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