Kassenärztliche Vereinigung

Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind Mitglieder der kassenärztlichen Bundesvereinigung und sorgen für die zweckmäßige und ausreichende Versorgung der Versicherten. Ärzte müssen Mitglieder dieser Vereinigung sein, sofern sie gesetzlich Versicherte behandeln.


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