Halter

Als Halter wird im rechtlichen Sinne die Person bezeichnet, welche die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und dieses Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.


Versicherungen online vergleichen

Hier gelangen Sie zu unserem » Versicherungsvergleich
» Versicherungs-Ratgeber

weitere Begriffe (zum Versicherungs-Lexikon):