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Fallpauschale
Die Fallpauschale ist eine vereinbarte Höchstgrenze für Leistungen zu bestimmten Krankheitsbildern, welche das Krankenhaus bei seiner Abrechnung gegenüber der privaten Versicherung einzuhalten hat. Ein darüberhinausgehender Zahlungsanspruch seitens des Krankenhauses besteht nicht.
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