Fahrzeughalter

Die Kfz-Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt trägt den Fahrzeughalter in den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung) ein. Der Fahrzeughalter gilt als verantwortlicher Inhaber des Fahrzeugs. Er ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen, wobei VN und Halter nicht identische Personen sein müssen.


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