Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Hierin sind sämtliche technische Eckdaten des Fahrzeugs enthalten sowie die Halterangaben. Der Fahrzeugbrief gilt als Besitzurkunde für das Fahrzeug. Seit dem 01.10.2005 gibt es Zulassungsbescheinigungen, welche in Teil II den Fahrzeugbrief ersetzen. Der Fahrzeugbrief ist nicht mitführungspflichtig.


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