Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist in drei Stufen eingeteilt. Maßgebend ist das zu Beginn der Versicherung erreichte Alter der zu versichernden Person. Hier gelten die Gruppenaltersgrenzen 0-16 Jahre, 17-20 Jahre und ab 21 Jahre. Das Eintrittsalter bestimmt den Beitragssatz.


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