Einkünfte (Pflegeversicherung)

Die Einkünfte zur Beitragsbemessung in der privaten Pflegeversicherung werden genau so wie in der privaten Krankenversicherung errechnet. In der Pflegepflichtversicherung ist zur Beitragseinstufung des Ehepartners und der Kinder das Einkommen relevant. Die Einkünfte sind nach den üblichen steuerlichen Richtlinien zu bestimmen. Nicht zu den Einkünften zählen Bafög, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und andere soziale Leistungen.


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