Eigenkapitalquote

Um sicherzustellen, dass Verträge dauerhaft und jederzeit vom Versicherer erfüllt werden können, muss eine Eigenkapitalquote gebildet sein. Im Allgemeinen kann eine Versicherung dieses Eigenkapital lediglich aus dem Jahresüberschuss bilden. Ein evtl. Verlustausgleich der Versicherung ist damit gesichert.


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