Ehegattennachversicherung

Heiratet ein Versicherungsnehmer, kann sich der Ehegatte in der PKV nachversichern lassen, ohne die dreimonatige Wartezeit einhalten zu müssen. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn sich der zu versichernde Ehegatte innerhalb von zwei Monaten nach Eheschließung in der PKV versichern lässt.


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