Doppelversicherung

Der Umstand, dass ein Versicherungsnehmer bei zwei verschiedenen Versicherungen für ein und dieselbe Leistung versichert ist, wird Doppelversicherung genannt. Im Falle eines Schadens wird dieser anteilsmäßig (gerechnet nach eingezahlten Prämien) von beiden Versicherungen beglichen. Die Schadenshöhe wird dabei jedoch nicht überschritten.


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