Deckungsrückstellung

Zum Beispiel für den Fall, dass die Versicherung Konkurs anmelden muss, muss zum Leistungsschutz für den Versicherungsnehmer eine Prämienreserve angesammelt werden. Hierzu muss die Versicherung einen Teil der von ihr eingenommenen Prämien verzinslich anlegen. Diese Reserve wird nach dem VAG Deckungsrückstellung genannt.


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