Deckungskarte (früher Doppelkarte)

Das Straßenverkehrsamt verlangt diese Deckungskarte zum Anmelden des Fahrzeugs. Aufgrund der neuerlichen elektronischen Datenübertragung hat die Deckungskarte den früheren Namen „Doppelkarte“ verloren. Ab der Zulassung besteht aufgrund der Deckungskarte zunächst vorläufiger Versicherungsschutz durch den Versicherer.


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