Beginn des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt mit Vertragsabschluss. Dieser wird mit Übersendung der Versicherungspolice dokumentiert – formeller Beginn – und beginnt frühestens mit dem in der Police genannten Datum - technischer Beginn -. Einzuhalten ist hier die Wartezeit – materieller Beginn –.


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