Beamte

Da ein Beamter nicht versicherungspflichtig ist, erhält er von seinem Arbeitgeber eine prozentuale Beihilfe für Aufwendungen im Krankheitsfall. Zu dieser Beihilfe kann sich der Beamte freiwillig privat versichern und damit die Differenz versicherungsmäßig absichern, um im Ernstfall sämtliche Kosten erstattet zu bekommen.


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