Basistarif

Als Basistarif wird der Tarif bezeichnet, welcher ohne zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes angesetzt wird. Die private Versicherung muss nach dem Gesetz zwischen dem Basistarif und dem Zusatztarif unterscheiden.


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