Bagatellarzneimittel

Diese Arzneimittel werden bei leichteren Erkrankungen, wie z.B. Erkältung, Reiseübelkeit etc. eingesetzt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs werden diese Kosten von der GKV in voller Höhe übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr unterliegen diese nicht mehr dem Leistungsumfang der GKV.


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