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Abdingung
Eine Abdingung liegt vor, wenn der Arzt und der Patient eine von der Gebührenordnung für Ärzte abweichende Vergütung vereinbaren. Diese Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und darf nur die Abweichung an sich sowie den Hinweis, dass evtl. nicht die volle Höhe erstattet wird, enthalten. Sie muss vor Beginn der Behandlung erfolgen.
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