Schufa
Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Eigenschreibung SCHUFA), mit ihrer Hauptverwaltungsstelle in Wiesbaden, wurde im Jahre 1927 in Berlin durch Robert Kauffmann und die Brüder Walter und Kurt Meyer als Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung ins Leben gerufen. 2000 erhielt das Unternehmen seinen heutigen Namen und die aktuelle Rechtsform und zwei Jahre darauf wurden die Anteile von acht regionalen Gesellschaften unter dem Dach der Holding vereint.
Die Schufa, ein Kreditbüro, welches von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird, ist die größte Wirtschaftsauskunftei der Bundesrepublik Deutschland.
Wesentliche Aspekte über die SCHUFA Holding AG
Geschäftsfeld der Schufa
Die Aufgabe der Schufa besteht in der Beschaffung, der Speicherung und schließlich der kostenfreien Erteilung von wirtschaftlich relevanten Auskünften über Unternehmen und Privatpersonen an ihre Kooperationspartner, mit dem Ziel, diese vor finanziellen Ausfällen zu schützen. Im Schnitt bearbeitet die Schufa über 90 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit pro Jahr und ihr Jahresumsatz beträgt ca. 95 Millionen Euro.
Nach der Aussage des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit verfügt die Schufa über mehr als 400 Millionen Daten zu 65 Millionen Menschen. Demzufolge sind alle volljährigen Staatsbürger Deutschlands bei der Schufa registriert.
Den Großteil der personenbezogenen Daten recherchiert die Auskunftei nicht selbst, sondern sie entnimmt sie aus öffentlichen Verzeichnissen, aus amtlichen Bekanntmachungen und sie erhält sie von ihren Vertragspartnern.
Anteile und Beteiligungen der Schufa gemäß Geschäftsbericht 2008
Anteile:
- 36,40% Kreditbanken
- 24,70% Sparkassen
- 17,90% Privatbanken
- 7,90% Genossenschaftsbanken
- 13,10% Handelsunternehmen und Sonstige
Beteiligungen:
- 100% insiders GmbH: Softwarehaus in Mainz
- 33,50% Invest Solutions GmbH
- KSV Kreditschutz-Vereinigung: operatives Geschäft zum 31.12.2002 eingestellt – davor mit 90% beteiligt
- 48% Systemhaus für Finanzdienstleister InformationLinks GmbH
Geschäftspartner der Schufa
Die Kooperationspartner der Schufa werden in drei Kategorien eingeteilt, ebenso wie die jeweils gehandelten Daten:
- A-Vertragspartner:
Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften
A-Daten: Informationen zu negativen sowie zu positiven Einträgen
- B-Partner:
Versicherungen, Unternehmen des Handels, des Versandhandels, des Telekommunikationshandels und sonstige Unternehmen, die Lieferungen und Dienstleistungen auf Kredit gewähren
B-Daten: Negativvermerke
- F-Partner:
Inkassounternehmen
F-Daten: Adressen von Personen, die ihre Einwilligung zur Schufa-Klausel gegeben haben
Des Weiteren nutzen die Reemtsma-Zigarettenfabrik, eBay und verschiedene andere Auktionshäuser sowie Freemail-Anbieter das Adult Verification System der Schufa. Im November 2005 hat die Schufa noch ein weiteres Altersverifizierungssystem herausgebracht, welches den Erwerb nicht jugendfreier Produkte für nicht volljährige Personen abwenden soll.
Öffentlich beanstandet wird die Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches der Schufa durch Vertragspartnerschaften mit Unternehmen, welchen keinerlei Kreditrisiko entsteht, wie Versicherungen, Inkassounternehmen und allen voran Unternehmen der Wohnwirtschaft. Seit geraumer Zeit kooperiert das Kreditbüro auch mit Handwerksbetrieben.
Datenerfassung der Schufa
Die Schufa speichert folgende Daten:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Geschlecht
- aktuelle Adresse und frühere Anschriften
- Girokonten
- Kredite und Leasingverträge
- Kreditkarten
- Telekommunikationsverträge
- Kundenkonten des Handels, Versandhandels
- offene Forderungen
- Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
- Missbrauch von Konten
- Eidesstattliche Versicherungen
- Haftbefehle zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Privatinsolvenzen
- Abweisungen und Einstellungen von Insolvenzverfahren
Diese Daten werden von der Schufa nicht erfasst:
- Einkommen
- Beruf
- Erwerbsstatus (Angestellte, Selbstständige, Rentner, Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II, von Sozialhilfe oder anderer Sozialleistungen)
- Vermögensverhältnisse
- Verbindlichkeiten
- Depotwerte
- Familienstand
Bei Daten, die durch die Schufa selbst, etwa aus Schuldnerverzeichnissen, eingeholt werden, ist umstritten, ob sie ohne ausdrückliches Einverständnis der Betreffenden digitalisiert werden dürfen. Der Datenschutz bemängelt in dem Zusammenhang die Eintragung personenbezogener Daten von Gerichten in eine privatrechtliche Datenbank. Die Erlaubnis hierzu wurde aus einem Entwurf der EU-Datenschutzrichtlinie herausgenommen, womit die Speicherung der genannten Daten nicht mehr als legitim gilt.
Schufa-Einträge
Es wird zwischen negativen und positiven Einträgen der Schufa unterschieden. Negativeinträge ergeben sich immer aus nicht beglichenen Zahlungsaufforderungen, Privatinsolvenzen sowie weiteren nicht vertragsmäßigen Verhaltensweisen und gerichtlichen Maßnahmen zur Vollstreckung. Alle anderen Eintragungen, wie die Namen, Adressen, Verträge mit Unternehmen der Telekommunikation usw., gelten als Positivmerkmale.
Auswirkungen negativer Schufa-Einträge
Ein negativer Eintrag deutet stets auf die nicht vorhandene Möglichkeit oder die selbst verschuldete Versäumnis einer Forderung rechtmäßig nachzukommen, ganz gleich auf welche Weise er entstanden ist. Für die Vertragspartner der Schufa ist es ein Alarmsignal, woraufhin in der Regel jede Vertragsabwicklung mit der betreffenden Person abgewehrt wird, ohne dass nach dem Grund, geschweige denn nach der Rechtfertigung, der negativen Vermerke gefragt wird. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Zahlungsunfähigkeit aufgrund finanzieller Engpässe, ein selbst verschuldetes Versäumnis oder eine Zahlungsverweigerung aufgrund nicht erhaltener oder mangelhafter Leistungen handelt. Zumeist werden die Betreffenden sofort als Kriminelle angesehen und sie unweigerlich zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Es ist Kunden mit einer negativen Schufa kaum bis gar nicht möglich, Verträge, seien es nun Baufinanzierungen, Kredit-, Handy-, Internet-, Leasing- oder gar Mietverträge abzuschließen. Auch größere Einkäufe können nicht mehr in Raten abgezahlt werden und Handwerksbetriebe können nicht mehr mit notwendigen Instandsetzungen beauftragt werden. Kurz gesagt, verhindert ein Negativeintrag bei der Schufa die Teilnahme am alltäglichen Wirtschaftsleben und drängt Betroffene ins materielle und schließlich ins soziale Abseits.
Umso ärgerliches ist es, sollten die Eintragungen nicht gerechtfertigt sein, z. B. wenn sie aufgrund einer Erpressung der Vertragsunternehmen der Schufa erfolgt sind. In vielen Fällen haben Unternehmen, vornehmlich Firmen der Telekommunikationsbranche, ihre Kunden mit einer Meldung bei der Schufa erpresst und nicht selten die Drohung umgesetzt, als diese wegen fehlerhaften oder ausbleibenden Leistungen die Zahlungen einstellten oder gar den Vertrag außerordentlich kündigten. Diese Praxis ist rechtswidrig, da bei Widerspruchsverfahren gegen offene Forderungen keine Meldung bei der Schufa eingehen darf. Betroffene konnten die falschen Einträge nur mittels rechtlicher Hilfe und langwieriger Verfahren löschen lassen. Oftmals ist der Ruf durch solche und ähnliche Vorfälle dauerhaft geschädigt. Strafanzeigen wegen Verleumdung gegen die entsprechenden Unternehmen haben so gut wie keine Aussicht auf Erfolg, da die Staatsanwaltschaften die einzelnen Mitarbeiter, die für den Schaden zuständig sein sollen, nicht zu ermitteln vermögen. Trotz derartiger Vorkommnisse und wiederholter Aufforderungen, führt die Schufa bei den meldenden Unternehmen immer noch kein Qualitätsmanagement durch.
Entsprechen die Einträge hingegen der Richtigkeit und sind aufgrund materieller Not zustande gekommen, so versperren sie vehement jeglichen Ausweg aus der Schuldenfalle. Betroffene können, wenn überhaupt, nur überteuerte Verträge zu äußerst nachhaltigen Konditionen abschließen. Alle in der modernen Welt als selbstverständlich angesehenen Lebensbereiche sind durch einen Negativvermerk mit erheblichen Komplikationen sowie Mehrkosten verbunden und in den meisten Fällen erst gar nicht zugänglich. Die Option einer Umschuldung wird dadurch ohnehin im Keim erstickt. Es handelt sich also nicht, wie die Auskunftei oft betont, um einen Service für Verbraucher, der sie vor Überschuldung bewahrt, sondern lediglich um einen Schutz ihrer Vertragspartner, d. h. von Großunternehmen, wobei es nebensächlich ist, ob die betroffenen Konsumenten durch den Ausschluss aus allen wirtschaftlichen Belangen weiter in den Ruin getrieben werden.
Positive Einträge bei der Schufa
Positive Schufa-Einträge haben nicht annähernd solch nachteiligen Auswirkungen wie Negativmerkmale. Dennoch ist die Annahme, sie seien völlig neutral in Bezug auf den Erhalt sowie die Qualität von Produkten der Partnerfirmen der Wirtschaftsauskunftei zu optimistisch. Anhand der harmlos anmutenden Datenspeicherung werden nämlich die Schufa-Scores erstellt, die durchaus einen Einfluss auf den Kundenstatus haben.
Datenlöschung bei der Schufa – Daten löschen
Die von der Schufa gespeicherten Daten, müssen nach bestimmten Zeiten gelöscht werden, wobei es je nach der Art der Daten Unterschiede gibt.
| Art der Daten | Zeitrahmen der Löschung |
| Eröffnung eines Girokontos und Anfragen zur Kontoeröffnung | 12 Monate (Diese Angaben werden bei Nachfragen nur zehn Tage lang bekannt gegeben.) |
| Girokonten und Kreditkartenkonten | Sofort nach ihrer Auflösung |
| Kundenkonten des Handels | nach drei Jahren |
| Kredite | drei Jahre nach der vollständigen Abzahlung |
| nicht titulierte Forderungen | ein Monat nach der Rückzahlung |
| Nicht titulierte Forderungen bei Minderjährigen | sofort nach der Begleichung der Schuld |
| Bürgschaften | gleich nach der Rückerstattung der Forderungen |
| Daten über nicht rechtzeitig beglichene Forderungen | drei Jahre nach der Abzahlung |
| Daten aus Schuldverzeichnissen der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabenordnung nach §284, früher Offenbarungseid) | drei Jahre nach Erledigung (Beim durch die Betreffenden erbrachten Nachweis an die Schufa über die Löschung der Vermerke beim Amtsgericht werden die Einträge bei der Datenbank der Auskunftei vorzeitig entfernt.) |
Obwohl die Schufa zur fristgemäßen Löschung der Einträge verpflichtet ist, werden Daten nicht selten über die vorgesehne Zeit hinaus gespeichert. Daher ist es ratsam, immer selbst nachzukontrollieren. Gegebenenfalls ist die Schufa anzuschreiben und an die Berichtigung bzw. die Löschung der Einträge zu erinnern. Hierfür sind im Internet auch kostenfreie Musterbriefe erhältlich.
Vorgehensweise bei falschen Schufa-Einträgen
Um dem wirtschaftlichen Ausschluss einschließlich der Rufschädigung vorzubeugen, empfiehlt es sich, regelmäßig die Daten bei der Schufa zu überprüfen. Immerhin gilt das Einholen der Eigenauskunft seit geraumer Zeit nicht mehr als negatives Kriterium, welches sich nachteilig auf die Sore-Werte auswirkt.
Bei der Feststellung eindeutiger Fehleinträge, ist die Schufa schriftlich um eine Berichtigung anzuhalten. Stammt der falsche Eintrag jedoch aus der Meldung eines Unternehmens, muss die Angelegenheit auch mit diesem geklärt werden. Die Schufa nimmt die Daten ausschließlich auf. Eine Überprüfung ihrer Legitimität nimmt sie nicht vor. Die Löschung des zweifelhaften Vermerks kann folglich nur durch das meldende Unternehmen veranlasst werden. In solch einem Fall ist die Sachlage zumeist sehr komplex und bedarf der Hinzuziehung von Anwälten.
Sollte der Eintrag der Richtigkeit entsprechen, kann indessen nur eine Schuldnerberatungsstelle (z. B. der AWO, der Caritas oder der Verbraucherzentralen) aufgesucht werden um einen Plan zu entwickeln, der einen möglichst schnellen und effizienten Lösungsweg aufzeigt.
Das Scoring-Verfahren der Schufa
Das Scoring dient den Kooperationspartnern der Schufa zur Abwägung der Bonität ihrer Kunden. Liegt bereits ein Negativeintrag vor, werden erst gar keine Scorewerte ermittelt. Der negative Vermerk wird als weitaus schlimmer angesehen, als der niedrigste Scorewert.
Basisscore und Branchenscore
Die Scorewerte werden in den Basisscore, welcher in Prozent in der Selbstauskunft angezeigt wird und nicht tagesaktuell ist, und den stets aktuellen Branchenscore, der im Jahre 1997 eingeführt und 2001 überarbeitet wurde, eingeteilt. Letzterer gliedert sich nochmals in sieben Score-Arten, die den Branchen zuzuordnen sind, welchen die Geschäftspartner der Schufa angehören:
- Versandhandel
- Handel
- Telekommunikation
- Banken
- Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Hypothekenbank
- Schufa-Business-Line
Für die aufgeführten Branchen wird jeweils ein eigener Score-Wert berechnet, der Aufschluss über die Kreditwürdigkeit der geprüften Personen speziell in dem jeweiligen Bereich geben soll. So wird beispielsweise für ein Kreditinstitut ein anderer Branchenscore erstellt als für einen Internetanbieter.
Die Generierung des Schufa-Scorings
Die genaue Erstellung der Score-Werte wird von der Auskunftei nicht preisgegeben. Bekannt ist ausschließlich, dass bei dem Verfahren eine Wahrscheinlichkeitsrechnung angewandt wird, bei welcher die zu bewertenden Personen einer Vergleichsgruppe zugeordnet werden, deren Zahlungsfähigkeit und Zahlungsmotivation mittels einer statistischen Berechnung ausgewertet werden. Als Grundlage hierfür dienen die registrierten Positivmerkmale. Auf diese Weise werden Werte von 1=höchstes bis 1000=geringstes Ausfallrisiko generiert. Das Ergebnis entscheidet in der Praxis, ob eine Person die gewünschte Wohnung, den Wagen der Wahl, einen Internetnutzungsvertrag oder einen Kredit erhält und zu welchen Konditionen die jeweiligen Produkte erworben werden können.
Diese Vorgehensweise erntet in der Öffentlichkeit zunehmend negative Kritik. Allein die Bezugnahme auf eine Vergleichsgruppe soll keinerlei adäquate Aussagen über die Zahlungsfähigkeit sowie das -verhalten von Einzelpersonen zulassen. Weiterhin soll es unzulässig sein, aus belanglosen Angaben, wie Namen (Herkunft des Namens), Adressen (angesehenes Viertel oder Stadtteil mit schlechtem Ruf) und Anzahl der Girokonten, der Handyverträge oder der Rateneinkäufe, Schlüsse über die Kreditwürdigkeit von Menschen abzuleiten. Vermögensbestände und Einkünfte werden nicht mitberücksichtigt, wobei diese Informationen gegebenenfalls eine positive Wirkung auf den Score-Wert haben könnten. Sollten Kunden Produkte, Verträge oder Dienstleistungen aufgrund eines niedrigen Score-Werts verweigert werden, rät die Verbraucherzentrale Bremen, konkret darauf hinzuweisen, dass das Scoring-Verfahren nicht in der Lage sei, etwas über die persönliche Bonität auszusagen.
Verschlechterung des Schufa-Scores durch Einholen von Kredit-Angeboten
Ein wesentlicher Kritikpunkt an der Vorgehensweise der Schufa ist nach wie vor die negative Wirkung auf den Score-Wert durch das Einholen von Angeboten zu Krediten bei verschiedenen Banken. Dadurch wird jegliche Produkttransparenz unterbunden. Nur wenn die Banken bei ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsauskunftei den Vermerk “Anfrage Kreditkonditionen” angeben, bleibt das Schufa-Scoring unbelastet. Eine Untersuchung der Verbraucherorganisation Stiftung Warentest hat zahlreiche Fehlangaben der Institute bei der Schufa ans Tageslicht gebracht, die heimlich vorgenommen wurden. Für die Bankkunden haben diese eine unmittelbare Verschlechterung der Kreditkonditionen zur Folge, denn je geringer die Bonität, desto höher ist die Verzinsung und desto unvorteilhafter die Vertragsbedingungen. Deshalb ist es ratsam, bei der Erkundigung nach Krediten, die Bankberater darauf hinzuweisen, ausschließlich “Anfrage Kreditkonditionen” zu notieren. Ob sie dem Anliegen nachgekommen sind, kann im Anschluss über die Selbstauskunft überprüft werden.
Schufa-Klausel
Diese Klausel wurde im Jahre 1985 aufgrund der Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins durch den Bundesgerichtshof eingeführt. Sie besagt, dass die Weiterleitung persönlicher Daten an die Schufa der ausdrücklichen Erlaubnis der betreffenden Personen bedarf. Diese Maßnahme zur Optimierung des Datenschutzes hat sich jedoch schnell in eine reine Formsache verwandelt. Verbraucher können zwar die Unterzeichnung der Schufa-Klausel und damit die Übermittlung ihrer Daten verweigern, doch dann müssen sich damit arrangieren, ohne Wohnung, Konto, Kreditkarte, PKW, Internet und ohne Telefon auszukommen. Ohne Unterschrift gibt es auch keinen Vertrag.
Schufa-Auskünfte
Die Unternehmen, mit welchen die Auskunftei kooperiert, können jederzeit kostenfrei Informationen über ihre Kunden abrufen. Im Gegensatz hierzu ist es natürlichen Personen sowie kleinen und mittelständische Unternehmen nicht einmal möglich, durchgehend und ohne Bezahlung die Daten einzusehen, die über sie selbst gespeichert wurden. Und Angaben über die Bonität Dritter zu einzuholen, ist weder praktikabel noch erlaubt.
Schufa Selbstauskunft
Die Selbstauskunft bei der Schufa enthält den Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift und die früheren Anschriften der Betreffenden. Ferner sind alle aktuellen Verträge, wie zum Beispiel, Girokonten, Darlehen und Verträge mit Telekommunikationsanbietern vermerkt. Auch der Basisscore wird in der Eigenauskunft angeführt.
Das Bundesdatenschutzgesetz berechtigt alle Staatsbürger Deutschlands, die bei der Schufa registrierten Angaben zur eigenen Person einzusehen.
Die Selbstauskunft kann ohne Zusatzkosten telefonisch eingeholt werden. Doch zumeist wird für Vertragsabschlüsse eine aktuelle schriftliche Auskunft benötigt. Diese kann telefonisch, per Post oder online, über die Webseite der Schufa, beantragt werden. Es kann sein, dass die Auskunftei zur Identitätsüberprüfung eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses zusammen mit einer gültigen Meldebescheinigung anfordert. Meistens ist das der Fall, wenn die Betreffenden öfters den Wohnort gewechselt haben. Für die schriftliche Selbstauskunft erhebt die Schufa eine Gebühr von 7,80 Euro, die per Lastschrift eingezogen wird.
Die Kosten der Selbstauskunft werden mehrheitlich als unzulässig angesehen, da der §34 des Bundesdatenschutzgesetzes allen Bürgern einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die unentgeltliche Einsicht ihrer Daten zusichert, sofern sie nicht dem persönlichen wirtschaftlichen Vorteil dient. Da Letzteres eher die Ausnahme darstellt, ist der Großteil der Gebührenerhebung tatsächlich nicht rechtmäßig.
Abfrage der Branchenscores
Auf Wunsch können Verbraucher auch ihre Branchenscores einsehen. Die Gebühr hierfür beträgt drei Euro zuzüglich eines Euros für jeden angeforderten oder aufgerufenen Score-Wert.
Registrierung auf dem Onlineportal der Schufa
Weiterhin besteht die Option der Anmeldung auf der Schufa-Webseite gegen eine Freischaltgebühr von 15,60 EUR. Registrierten Nutzern kommt ein umfassender Service zu:
- Die Kommunikation mit der Schufa (z. B. bezüglich fehlerhaften Daten, Hinweisen oder Fragen) kann schnell und unkompliziert über das Internet stattfinden.
- Die persönlichen Daten können jederzeit abgerufen und eingesehen werden.
- Mittels der Registrierung können über das Internetportal der Schufa auch Informationen zur eigenen Person von anderen Auskunfteien eingeholt werden.
- Angemeldete Personen können sich durch den Update-Service stets über Neuerungen bezüglich der über sie gespeicherten Daten informieren lassen.
- Mittels eines WebCodes können Nutzer Dritten die Möglichkeit einräumen, Kurz-Information zur eigenen Identität sowie zur Solvenz abzurufen, wobei sie selbst über den Umfang der zur Verfügung gestellten Informationen entscheiden.
Die Schufa im Kontext mit Insolvenzen
Privatinsolvenzen haben unvermeidlichen einen negativen Eintrag bei der Schufa zur Folge. Nach der sechs-jährigen Phase des sogenannten “Wohlverhaltens”, innerhalb welcher sich die Betreffenden nichts zu Schulden kommen lassen dürfen, bedarf es drei weiterer Jahre, bevor der Eintrag entfernt wird. Da ein Insolvenzverfahren sehr aufwendig ist, dauert seine Überprüfung mindestens ein Jahr. Folglich sind ganze zehn Jahre erforderlich, bevor die Betreffenden wieder eine “reine Weste” haben. Wird der Antrag zur Verbraucherinsolvenz abgelehnt, erfolgt die Entnahme des negativen Vermerks erst nach fünf Jahren.
Bei Unternehmensinsolvenzen haften stattdessen die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen sondern nur mit den Einlagen. Daher wirkt sich der Sachverhalt, ganz unabhängig von den verheerenden Folgen für die entsprechenden Betriebe, auf ihre persönliche Bonität als natürliche Person nicht negativ aus.
Schufa im Ausland
Die Schufa ist eine deutsche Auskunftei, deren Wirkungsbereich bislang die Landesgrenzen des Bundesgebietes noch nicht überschritten hat. Folglich werden Personen mit niedrigen Score-Werten und sogar mit Negativeinträgen im Ausland nicht wie Menschen “zweiter Klasse” behandelt und der Zugang zu allen Wirtschaftsgütern ist ihnen auch nicht versperrt. Im Ausland können problemlos Immobilien gemietet oder erworben werden, Pkws auf Raten gekauft, Leasing-, Handy- und Internetverträge abgeschlossen sowie Kredite aufgenommen werden. Bei sehr schlechter Bonität oder gar einer Verbraucherinsolvenz liegt ein Auslandsaufenthalt, oder zumindest das Zurückgreifen auf ausländische Produkte zur Rehabilitation der eigenen Wirtschaftsverhältnisse nahe.
Fehlerhafte Datenspeicherung
Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat 2009 eine Studie zur Datenspeicherung von Auskunfteien bei der GP Forschungsgruppe aus München in Auftrag gegeben. Als Ergebnis der Untersuchung stellte sich eine Fehlerquote von 45% bei der Speicherung personenbezogener Angaben heraus. Sieben Jahre davor hat bereits das Magazin FINANZtest von Stiftung Warentest eine mit 69% weitaus höhere Fehlerquote bei der Registrierung von Verbraucherdaten festgestellt.
Geplante gesetzliche Neuerungen bezüglich des Schufa-Scoring
Ab dem 01.04.2010 soll gemäß der Aussage des Innenministers Wolfgang Schäuble den Verbrauchern auf Wunsch eine Einsicht in ihre Daten, die als Grundlage der Berechnung des Score-Werts fungieren, gewährt werden. Dadurch soll die Behebung von Missverständnissen und Fehlern erleichtert werden.
Weitere Gesetzesänderungen, die ab dem genannten Datum in Kraft treten sollen, sehen eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen für das Scoring vor. Nur Daten die einen tatsächlichen Anhaltspunkt auf die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit der Betreffenden haben, dürfen herangezogen werden. Der Wohnort darf zukünftig keine Auswirkung mehr auf den Scorewert haben. Positive Indizien, die sich vorteilhaft auf den Score-Wert auswirken, wie die vorzeitige Kreditbegleichung, müssen der Schufa und anderen Auskunfteien durch die zuständigen Unternehmen mitgeteilt werden.
Aber die Gesetzesreform ermöglicht Kreditinstituten auch, die Aufnahme sowie die Beendigung von Verträgen ohne ausdrückliches Einvernehmen der Kunden weiterzuleiten.
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