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Wie schnell erhalte ich meinen Kredit und wie hoch ist die ausgezahlte Summe?


Für jeden Kreditnehmer spielt es eine besondere Rolle, wie schnell er über das gewünschte Darlehen verfügen kann. Speziell Klein-, Online- und Konsumkredite sollten so schnell wie bereit stehen. Denn sicher möchte niemand eine geplante Anschaffung über Tage und Wochen aufschieben müssen, nur weil das Vergabeverfahren ins Stocken geraten ist. In der Regel kann auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort gegeben werden, da es von mehreren Faktoren abhängt, wie schnell ein Kreditantrag bearbeitet werden kann. Um die Zeitspanne bis zur Auszahlung möglichst gering zu halten, sollte jeder Antragsteller dafür sorgen, dass die notwendigen Unterlagen möglichst vollständig eingereicht werden. Daten die durch das Kreditinstitut nachgefordert werden müssen, bremsen natürlich die Bearbeitung der Anträge erheblich. Als Richtwert sollte eine Bearbeitungsdauer von 5 – 6 Werktagen eingeplant werden. Aber selbst hier unterscheiden sich die einzelnen Anbieter zum Teil beträchtlich. Zu den am schnellsten ausgezahlten Darlehen zählen die Sofortkredite.

Je nach Art eines Darlehens unterscheidet sich die maximale Darlehenshöhe. Ein Onlinekredit oder Konsumkredit zur Finanzierung von Elektrogeräten oder Möbeln wird in der Regel über die Höhe des Kaufpreises ausgegeben. Was aber, wenn ich als einfacher Angestellter einen Porsche finanzieren möchte? Hier werden die Banken und Kreditinstitute sicher abwinken. Wie hoch ein Kredit sein kann, darüber entscheidet letzten Endes die Einkommenssituation des Antragstellers. Je niedriger das Nettoarbeitsentgelt ausfällt, umso geringer werden auch die bewilligten Darlehen sein. Schließlich liegt es im Interesse der Banken, dass Schuldner unter der finanziellen Last nicht zusammenbrechen.

Die letzten Endes ausgezahlte Kreditsumme entspricht aber in der Regel nicht dem Nennbetrag. Gerade dann, wenn beide Parteien einen niedrigen Zinssatz vereinbart haben, werden Banken im Allgemeinen ein Disagio festschreiben. Dieser wird in Prozent angegeben und hat an dieser Stelle den Charakter von bereits im Voraus gezahlter Zinsen. Da sich die Tilgungsleistungen auf den Nennwert beziehen, muss auch ein Disagio mit verzinst werden.

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