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Private Altersvorsorge | Staatliche Förderung


Parallel zu den Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung 2002, wurde die staatlich geförderte Altersvorsorge forciert. Der Grundgedanke: Der Staat fördert die Bestrebungen eines Arbeitnehmers im Erwerbsleben private Altersvorsorge zu betreiben, indem er die gesparten Beiträge durch Zulagen oder steuerliche Vorteile fördert.

Somit schafft der Staat grundsätzlich einen Anreiz zur privaten Altersvorsorge und erleichtert diese unter Umständen auch erheblich. Wie groß der sich ergebende Vorteil durch die staatlich geförderte Altersvorsorge ist, hängt maßgeblich von Einkommen, Alter und Familienstand ab.

Die gängigsten Formen sind:

Riester Rente

Aufwendungen zur Riester Rente werden wahlweise durch die Altersvorsorgezulage oder steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gefördert. Der Förderung der Riester Rente in der Ansparphase steht die vollständige Besteuerung in der Auszahlungsphase gegenüber. Die Riester Rente garantiert grundsätzlich eine lebenslange Rentenzahlung.

Rürup Rente

Die Rürup Rente ist vor allem für nicht Pflichtversicherte im gesetzlichen Rentensystem interessant. Die Aufwendungen in der Ansparphase werden steuerlich gefördert, in der Auszahlungsphase jedoch voll besteuert. Ab 2008 können 66 % der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2 % an.

Betriebliche Altersvorsorge / Entgeltumwandlung

Die betriebliche Altersvorsorge wird direkt vom Lohn des Arbeitnehmers bestritten. Jedoch unterliegen die Beiträge nicht der Besteuerung und Sozialabgabenpflicht, solange 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten werden. Auch die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sind bei Auszahlung voll steuer- und sozialausgabenpflichtig.

Für geringer Verdienende eignen sich aber auch herkömmliche VL Sparpläne zur Altersvorsorge. Diese werden durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro nicht überschreitet.

Die Förderung ist durchaus attraktiv und beträgt:

18 % auf maximal 400 Euro pro Jahr bei VL Fondssparplänen
9 % auf maximal 470 Euro pro Jahr bei Bausparverträgen

Ein VL Sparplan läuft über 6 Jahre und muss ein 7. Jahr still liegen, damit die Förderung gewährt wird. Der Sparer kann in Folge jedoch beliebig viele VL Sparpläne aneinander ketten ohne ein Jahr aussetzen zu müssen.
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