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Riester-Rente | Private Altersvorsorge | Riester Rente


Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester Rente

Die Riester Rente wurde 2002 unter der Feder des gleichnamigen Bundesministers Walter Riester eingeführt. Die Riester Rente fördert die in Eigenverantwortung betriebene private Altersvorsorge durch Zulagen oder steuerliche Vorteile.

Wer ist Riester Förderungsberechtigt?

Anrecht auf die Riester Förderung haben alle im Paragraphen 10a des Einkommenssteuergesetzes genannten Personen, diese werden auch als Zulagenberechtigte bezeichnet. Dazu zählt jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder Selbständige, Kindererziehende, Bezieher von Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Auch Wehr- oder Zivildienstleistende sind förderberechtigt, Beamte, Richter und Soldaten ebenfalls.

Geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls zulagenberechtigt, vorausgesetzt sie verzichten auf Versicherungsfreiheit und stocken den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag auf.

Verheiratete sind ebenfalls förderungsberechtigt, wenn der Ehepartner Anspruch auf Zulagen hat. Sie können wahlweise auch einen reinen Zulagenvertrag führen und sind nicht verpflichtet eigene Beiträge zu leisten.

Welche Förderung wird gewährt?

Die Förderung der Riester Rente wird entweder durch die Altersvorsorgezulage oder die steuerliche Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen über den Sonderausgabenabzug gewährt. Eine doppelte Förderung findet nicht statt.

Die Altersvorsorgezulage besteht aus Grundzulage und Kinderzulage. Grundzulage erhält jeder Riester Sparer für sich und seinen Ehepartner, ab 2008 in Höhe von 154 Euro. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das die Eltern auch Kindergeld erhalten. Die Kinderzulage beträgt ab 2008 exakt 185 Euro.

Die steuerliche Förderung der Riester Rente

Aufwendungen zur staatlich geförderten Altersvorsorge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert. Sie können über den Sonderausgabenabzug vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, wenn sich daraus gegenüber der Gewährung der Altersvorsorgezulage ein Vorteil für den Sparer ergibt.

Für 2008 können maximal 2100 Euro inklusive der gewährten Zulagen steuerlich geltend gemacht werden. Für Geringverdiener und Riester Sparer mit hohem Zulagenanspruch ergibt sich in der Praxis keine Steuerersparnis. Die Variante Sonderausgabenabzug ist insbesondere für gut verdienende Alleinstehende interessant.

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