Private Altersvorsorge | Lücke in der Altersvorsorge
Die Altersvorsorgelücke, sprich die Differenz aus Rentenlücke und privat geschaffenem Einkommen im Alter, ist eine durch die Finanzbranche oftmals überbewerte Kennzahl. Wenn Altersvorsorge Produkte verkauft werden sollen, hat es sich als zuträglich erwiesen, die große Angst der Sparer vor der Altersarmut als Verkaufsargument zu nutzen.
Dennoch ist es für die Planung der eigenen privaten Altersvorsorge unerlässlich, Gedanken über die eigene Rentenlücke beziehungsweise Altersvorsorgelücke anzustrengen. Das wollen wir an dieser Stelle auch tun, allerdings ohne die Panik erregenden und frustrierenden Zahlenspiele der Versicherungsberater.
Zunächst gehen wir davon aus, dass sich Alter nicht nur das Einkommen verändert, sondern auch die Ausgaben. Diese sollten im Durchschnitt niedriger sein, als im Erwerbsleben. Gründe hierfür: Viele Kosten die Sie im Erwerbsleben hatten, beispielsweise zwei Autos für den Weg zur Arbeit, die Ausbildung der Kinder oder die Abzahlung einer Baufinanzierung, fallen im Alter nicht mehr an. Dafür kommen zwar andere Interessen und Freizeitaktivitäten hinzu, allerdings fallen diese Kosten in der Regel niedriger aus.
Seriöse Kalkulationen legen daher zu Grunde, dass ein Rentner im Alter etwa 80 % des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung haben sollte.
Jungen Sparern fällt es dank des Zinseszinseffekts grundsätzlich leichter die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und dem oben genannten Absicherungsniveau zu schließen. Ältere Sparer müssen erheblich tiefer in die Tasche greifen, da Ihnen einfach die Zeit für renditestarke Anlagen und Zinseszinsen fehlt.
Allerdings ist die Altersvorsorgelücke bei Sparern die nach 1973 geboren wurden auch am größten, da diese ihre Rente ab 2040 voll versteuern müssen, ihre Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung jedoch erst ab 2025 vollständig steuerfrei sind. Für zusammenveranlagte Ehepartner kann sich zudem eine größere Altersvorsorgelücke ergeben, wenn die steuerlichen Privilegien aus dem Erwerbsleben wegfallen.
Setzt man eine Lohnsteigerung von 1,5 % pro Jahr voraus, hätte ein heute 32 Jahre alter Arbeitnehmer (mit 3.500 Euro Bruttoeinkommen) bei Rentenbeginn im Jahr 2042 etwa eine Rentenlücke von rund 1.000 Euro. Die erste Wahl um diese Rentenlücke zu verringern ist die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der
Riester Rente.
Legt man ab 2008 eine Sparleistung in vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens zu Grunde, könnte der oben genannte Sparer bei durchschnittlich 4 % Rendite auf rund 720 Euro monatliche Rente aus seinem Riester Vertrag bauen.
Allerdings entwertet die Inflation die Kaufkraft dieser 720 Euro deutlich. Legt man die gleiche Inflationsrate zu Grunde, wie auch bei den Lohnsteigerungen, entsprechen die 720 Euro bei Renteneintritt einer heutigen Kaufkraft von etwa 420 Euro.
Die Riester Rente allein kann die Rentenlücke also in der Regel nicht schließen, auch nicht wenn der maximal geförderte Betrag eingezahlt wird. Sie kann die eigene Altersvorsorgelücke jedoch deutlich verringern und das bei geringer monatlicher Kostenbelastung.