Private Altersvorsorge | Grundlagen der Privaten Altersvorsorge
Die gemeinschaftliche Absicherung von Arbeitnehmern im Alter reicht bis zu den mittelalterlichen Zünften zurück. Bereits damals war den Menschen bewusst, dass sie eines Tages nicht mehr im Stande sein würden, die gleichen körperlichen Tätigkeiten zu verrichten, wie sie es bis dato gewöhnt waren.
Die Altersversorgung durch den Staat gab es in Deutschland dann erstmals 1889, auf eine Initiative Bismarcks hin. Bereits damals zahlten die Arbeitnehmer während Ihres Erwerbslebens einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Einen Teil der Altersvorsorgeaufwendungen finanzierte der Staat, einen anderen Anteil der Arbeitgeber.
Erst 1957 entstand dann das heutige Umlageverfahren. Ein Arbeitnehmer zahlt während des Erwerbslebens, gleichzeitig kann ein Rentner auf dessen Einzahlungen zurückgreifen. In den jungen Nachkriegsgesellschaften ein ideales System um sofort und zuverlässig Rentenzahlungen zu ermöglich. Die Problematik des Umlageverfahrens besteht jedoch darin, dass stets ausreichend junge Arbeitnehmer nötig sind, um Rentnern einen angemessenen Ruhestand zu ermöglichen. Die moderne Bevölkerungsentwicklung zeigt, dass diese Rechnung nicht mehr aufgeht.
Es ist also nicht mehr möglich, in Bezug auf die eigene Altersversorgung ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu bauen. Um den logischen Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu verdeutlichen, haben sich zwei Altersvorsorge Modelle bewährt.
Das ältere Säulenmodell teilt die Altersversorgung in drei Säulen ein:
- Innerhalb der ersten Säule wird die gesetzliche Vorsorge zusammengefasst. Diese setzt sich aus gesetzlicher Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der berufsständischen Versorgung und der Alterssicherung der Landwirte zusammen.
- Säule zwei beinhaltet alle auf der Erwerbstätigkeit basierenden Maßnahmen zur Altersversorgung, so zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge oder die zusätzliche Versorgung im öffentlichen Dienst.
- In der dritten Säule finden sich dann alle privaten kapitalbildenden Maßnahmen, vom Eigenheim über die Riester Rente bis zum Wertpapierdepot wieder.
Problematisch ist das drei Säulen Modell insofern, da es zwar die
private Altersvorsorge als gleichberechtigte Vorsorgemaßnahme nehmen der Gesetzlichen akzeptiert, innerhalb der privaten Altersvorsorge jedoch nicht unterscheidet.
Die Bedeutung der privaten Altersvorsorge verdeutlicht das jüngere Schichtenmodell erheblich besser. In dieser Darstellungsvariante unterscheidet man vor allem zwischen den geförderten und den nicht geförderten Maßnahmen zur Altersvorsorge.
- Innerhalb der ersten Schicht finden sich auch hier die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgung wieder. Aber auch die steuerlich geförderte Rürup Rente gehört zur ersten Schicht.
- Die zweite Schicht umfasst die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Letztere wird zwar nicht direkt durch Zulagen gefördert, im Rahmen der Entgeltumwandlung jedoch steuerlich bevorteilt.
- In der dritten Schicht sind wiederum alle kapitalbildenden Maßnahmen enthalten, die der Sparer ausschließlich aus der eigenen Tasche finanzieren muss, beispielsweise Sparpläne.
Das „drei Schichtenmodell“ verdeutlicht den idealtypischen Verlauf einer Altersvorsorge Planung. Zunächst sollte der Sparer die Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersvorsorge ausschöpfen. Diese erleichtern den Vermögensaufbau und ermöglichen unter Umständen ein Renditeplus gegenüber rein privater Geldanlage. Zudem ist beispielsweise die Riester Rente in der Ansparphase Hartz 4 und pfändungssicher. Kriterien die heutzutage durchaus wichtig sind.
Erst in der Konsequenz einer ausgeschöpften staatlich geförderten Altersvorsorge sollte der Sparer mit rein privaten kapitalbildenden Maßnahmen beginnen.