Früher beantragte man einen Kredit, eine Finanzierung oder auch einen Ratenkauf und erhielt bei Nichtgewährung einen Schrieb, der das bedauern ausdrückt, aber nichts erklärt.
Ein Buch mit sieben Siegeln ist für die meisten Verbraucher ihre eigene Bonität. Ob es sie überhaupt noch gibt, wird immer dann zum Glücksspiel, wenn man ein Finanzgeschäft mit geliehenem Geld durchführen möchte. Nicht selten gibt es eine Ablehnung, doch die Frage nach einem verständlichen warum bleibt meist unbeantwortet. Dies soll jetzt anders werden.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, welcher das Bundesdatenschutzgesetz verändert und transparenter gestaltet, was die Bürger bisher nicht verstanden, bzw. verstehen konnten.
Bonitätsprüfungen unterliegen mathematischen verfahren, die auf statistischen Werten beruhen. Scoring nennen das die Fachleute. Das Scoring entscheidet über einen Kredit, einen Ratenkauf und kurzum über alles, was finanziert werden soll. In die Bewertung fließen auch persönliche Daten ein. So werden auch Alter, Geschlecht, Familienstand, Wohnort und Beruf mit aufgenommen. Auskunfteien, allen voran die Schufa, sollen nun einmal im Jahr kostenfrei informieren und vor allem so, dass ein Kunde auch versteht, wie es um seine ganz eigene Bonität bestellt ist. Oppositionsparteien kritisieren den Gesetzesentwurf derzeit noch als zu ungenau und zu weit reichend formuliert. Ein solches Gesetz dürfe nicht missbrauchbar sein und beispielsweise Firmeninhabern die Möglichkeit geben Auskünfte über ihre Mitarbeiter einzuholen.
