In einem Rechtsstreit hat nun das Amtsgericht München entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung auch dann nicht wegfällt, wenn die Bank keinen neuen Kredit bereitstellt.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau zunächst einen Kredit von 650.000 bei einer Bank aufgenommen und später erneut einen Kredit beantragt. Dieses Mal über 400.000 Euro und die Bank versagte ihr den Kredit. Aus diesem Grund kündigte die Dame der Bank auch den ersten Kredit auf und wechselte zu einer anderen Bankgesellschaft, welche den Kredit in vollem Umfang gewährte. Bank eins forderte nun eine Vorfälligkeitsentschädigung und dies war der Grund für die Klage der Dame vor dem Amtsgericht München. Argumentation: Lediglich die Weigerung der Bank hätte zum Bankwechsel geführt.
Die Rechtslage ist jetzt eindeutig. Die Bank ist im Recht weil ein Kreditvertrag bei einer Bank nicht bedeute, dass auch ein weiteres, bzw. ein anschließendes Darlehen gewährt werden muss. Ein Fehlverhalten der Bank hat also in diesem Fall nicht vorgelegen und seitens der Klägerin hat es keinen echten Anlass zur Kündigung gegeben, außer vielleicht Verärgerung. So eine Vorfälligkeit, die übrigens bei der hohen Kreditsumme nur 3.886 Euro betrug, ist also durchaus rechtens.
