Was passiert eigentlich mit einem Kredit, wenn der Kreditnehmer diesen nicht mehr bezahlen kann? Entweder er wird zu einem unvorhersehbaren Finanzrisiko, oder er war gekonnt abgesichert.
Natürlich ist eine gekonnte Absicherung die bessere Alternative und in diesem Falle kommt eine Restschuldversicherung zum Tragen. In drei verschiedenen Ausführungen kann eine solche Restschuldversicherung auf einen Kredit angewendet werden, ganz nachdem, was zusammen mit dem Kredit bei Vertragsunterzeichnung vereinbart wurde. Neben der einfachen Mindestabsicherung, gibt es noch die kombinierte Absicherung und auch eine so genannte Komplett-Absicherung. Tritt der vereinbarte Versicherungsfall ein, ist der Kreditnehmer von seinen Kreditschulden entbunden und die entsprechende Versicherungsgesellschaft tritt an des Schuldners Stelle, um den Kredit zu bezahlen.
Bei der Mindestabsicherung ist nur der Todesfall des Kreditnehmers mit einbezogen. Stirbt der Kreditnehmer entfallen die anfallenden Kreditraten nicht auf die Hinterbliebenen, sondern werden von der Versicherung übernommen. Über den Todesfall hinaus, gehen die Leistungen der kombinierten Absicherung. Hier kommen einzelne Risikofälle einzeln hinzu. Unfälle und Arbeitsunfähigkeit werden abgesichert. Es sollte genau darauf geachtet werden welche Situation wirklich von der Weiterzahlung der Kreditraten befreit. Lediglich bei der kompletten Absicherung ist jedes finanzielle Ausfallrisiko abgedeckt. Egal ob ein Unfall, der Tod oder nur Arbeitslosigkeit der Grund für eine Zahlungsunfähigkeit ist. Die Versicherung zahlt in allen Fällen.
